Montag, 20.10.2025
Vorstoß in KI-Rechtsprechung: X haftet für halluzinierte Aussage

Der hauseigene KI-Bot "Grok" von X verweist selbst auf seine faktenbasierte Herangehensweise. Werden nun aber Fakten erfunden, reicht ein Hinweis auf die üblichen KI-Disclaimer wohl nicht mehr aus. Das LG Hamburg verurteilt X zur Unterlassung wegen eines halluzinierten Fakten-Checks.

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