Wer einen Kaufvertrag unbedingt loswerden will, muss nicht zwingend das richtige juristische Etikett wählen. Selbst wenn ein Anwalt nur Anfechtung und Widerruf erklärt, kann darin auch ein Rücktritt stecken. Ein Streit um ein 16.000-Euro-Faksimile vor dem BGH zeigt das.
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