Freitag, 21.10.2022
Kartellschaden bei mittelbaren Abnehmern

Der Erfahrungssatz, dass Kartellabsprachen regelmäßig zu überhöhten Preisen führen, gilt auch für Ware, die von einer wirtschaftlich eng verbundenen Tochtergesellschaft verkauft wird. Für die kartellrechtliche Betroffenheit genügt es laut Bundesgerichtshof, dass dadurch verursachte Schäden auch für von der Absprache nicht unmittelbar betroffene Kunden Wirkung zeigen könnten.

Mehr lesen