Gegen das strikte Kanzleiraum-Urteil des BGH hat der Berliner Syndikusrechtsanwalt Verfassungsbeschwerde erhoben. Er hält die BRAO-Normen zwar für verfassungskonform, deren Auslegung als Forderung nach dauerhaft eigenen Räumen aber für unverhältnismäßig – zumindest für Syndizi.
Mehr lesen