Wer eine Probe-Bahncard bestellte, musste früher spätestens sechs Wochen vor Laufzeitende kündigen – sonst wurde aus der Probe-Bahncard eine reguläre. Das OLG Frankfurt am Main hält die sechswöchige Kündigungsfrist für unproblematisch – stört sich aber an der geforderten Schriftform der Kündigung.
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