Montag, 26.8.2024
Keine Grundsicherung bei Jugendarrest

Auch ein Jugendarrest ist eine Freiheitsentziehung – und führt damit zum Ausschluss von Grundsicherungsleistungen. So jedenfalls das LSG Niedersachsen-Bremen. Da die Rechtsprechung zu der Frage nicht einheitlich ist, hat es die Revision zum BSG zugelassen.

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