Sekretariatsdienste dürfen mit den Bezeichnungen "Moneypenny" oder "My Moneypenny" beworben werden. Die Nutzungsrechte an den James-Bond-Filmen verletzt das nicht, da dem Namen der Filmfigur "Miss Moneypenny" kein Werktitelschutz zukommt, so der BGH. Dafür sei die Figur zu charakterschwach.
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