Dienstag, 11.4.2023
Verurteilung wegen Insiderhandels aufgehoben

Die Strafurteile gegen zwei Frankfurter Investmentbanker und eine vermögensverwaltende Gesellschaft eines der beiden Angeklagten wegen vorsätzlichen Insiderhandels sind aufgehoben worden. Der Bundesgerichtshof hat den Revisionen wegen eines Verfahrensfehlers stattgegeben. Die Strafkammer habe die Beweiswürdigung auf nicht förmlich verlesene Urkunden gestützt.

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