Pädagogische Hilfen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, die rund um die Uhr gepflegt und betreut werden müssen, sind von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zu finanzieren. Das LSG Nordrhein-Westfalen hat hierzu zwei Grundsatzentscheidungen gefällt.
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