Im Streit über bienenschädliche Insektizide ist der Chemieriese Bayer gescheitert. Der Europäische Gerichtshof wies Einsprüche des Konzerns gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz zum Verbot bestimmter sogenannter Neonikotinoide als unbegründet zurück. In ihrer Begründung hieß es, dass inzwischen noch schärfere Auflagen für die beiden Bayer-Produkte eingeführt worden seien, ohne dass das Unternehmen dagegen geklagt habe.
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