Bienen-Gifte: Bayer scheitert vor EuGH mit Klage gegen Verbot

Im Streit über bienenschädliche Insektizide ist der Chemieriese Bayer gescheitert. Der Europäische Gerichtshof wies Einsprüche des Konzerns gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz zum Verbot bestimmter sogenannter Neonikotinoide als unbegründet zurück. In ihrer Begründung hieß es, dass inzwischen noch schärfere Auflagen für die beiden Bayer-Produkte eingeführt worden seien, ohne dass das Unternehmen dagegen geklagt habe.

Verkauf von drei Insektiziden seit 2013 beschränkt

Es geht um die beiden von der Bayer-Gruppe produzierten Mittel Clothianidin und Imidacloprid. Die EU-Kommission hatte 2013 in mehreren Verordnungen die Genehmigungen für die Pestizidwirkstoffe erheblich eingeschränkt, zusammen mit einem dritten Neonikotinoid - Thiamethoxam des Herstellers Syngenta. Das EuG bestätigte diese Beschränkungen im Mai 2018. Bayer ging in die nächste Instanz, Syngenta nicht. Nach dem Urteil dürfen die Genehmigungen für diese Pestizidprodukte nach Art. 21 der Verordnung (EG) 1107/2009 eingeschränkt werden, weil ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit festgestellt wurden. Nach der Feststellung des Gerichts lagen ausreichende wissenschaftliche Hinweise auf Risiken für Bienen vor, um die Maßnahmen der Kommission zu rechtfertigen.

Umweltverbände begrüßen das Urteil

Nach Auffassung der am Verfahren koordinierend und finanzierend beteiligten Aurelia-Stiftung hat der EuGH hat nun klar bestätigt, dass die Risikoprüfung auf Basis aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse durchzuführen ist. Neue Leitlinien und eine umfassende Risikoprüfung müssten nicht abgewartet werden, bevor die Kommission Vorsorgemaßnahmen ergreifen könne. Insofern werde die von der Stiftung im Prozess vertretene Auffassung bestätigt, dass schon gravierende Datenlücken im Rahmen des Vorsorgeprinzips eine Einschränkung der Pestizid-Genehmigung rechtfertigen können. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz begrüßte das Luxemburger Urteil als Sieg der Vernunft. "Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben", erklärte der Umweltverband. "Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen." Auch Greenpeace begrüßte das EuGH-Urteil.

EuGH, Urteil vom 06.05.2021 - C-499/18

Redaktion beck-aktuell, 7. Mai 2021 (ergänzt durch Material der dpa).