Montag, 13.2.2023
Informationsanspruch zu Fluglärm nicht erfüllt: Land zu Zwangsgeld verurteilt

Das Land Nordrhein-Westfalen muss ein Zwangsgeld zahlen, weil es im Rechtsstreit mit Fluglärmgegnern um Informationen zum Betrieb des Flughafens Düsseldorf seiner Verpflichtung zum Erlass eines neuen Bescheides nicht nachgekommen ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und gegen das Land ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt. 

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