In­for­ma­ti­ons­an­spruch zu Flug­lärm nicht er­füllt: Land zu Zwangs­geld ver­ur­teilt

Das Land Nord­rhein-West­fa­len muss ein Zwangs­geld zah­len, weil es im Rechts­streit mit Flug­lärm­geg­nern um In­for­ma­tio­nen zum Be­trieb des Flug­ha­fens Düs­sel­dorf sei­ner Ver­pflich­tung zum Er­lass eines neuen Be­schei­des nicht nach­ge­kom­men ist. Das hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf ent­schie­den und gegen das Land ein Zwangs­geld in Höhe von 10.000 Euro fest­ge­setzt. 

Pflicht zu Neu­be­schei­dung 2019 rechts­kräf­tig be­grün­det

Im Jahr 2019 habe das Ge­richt das Land dazu ver­ur­teilt, über den An­trag des Klä­gers auf Zu­gang zu In­for­ma­tio­nen über die Tä­tig­keit des so­ge­nann­ten Slot Per­for­mance Mo­ni­to­ring Com­mit­tee am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf neu zu ent­schei­den, er­läu­ter­te das VG. Dabei habe es die Rechts­auf­fas­sung des Ge­richts zum Um­fang der In­for­ma­ti­ons­ge­wäh­rung be­ach­ten müs­sen. Das Ur­teil sei in Rechts­kraft er­wach­sen.

In­for­ma­tio­nen zum Teil unter Ver­weis auf Ge­heim­nis­schutz ver­wei­gert

Zwar habe das nord­rhein-west­fä­li­sche Mi­nis­te­ri­um für Um­welt, Na­tur­schutz und Ver­kehr – nach An­dro­hung eines Zwangs­gel­des – einen neuen Be­scheid er­las­sen und teil­wei­se Zu­gang zu den be­gehr­ten In­for­ma­tio­nen ge­währt. Die Her­aus­ga­be be­stimm­ter In­for­ma­tio­nen zu Ein­zel­hei­ten von Flug­ver­spä­tun­gen habe es aber unter Be­ru­fung auf Be­triebs- be­zie­hungs­wei­se Ge­schäfts­ge­heim­nis­se der Flug­ha­fen Düs­sel­dorf GmbH ver­wei­gert.

Wett­be­werbs­re­le­vanz ver­wei­ger­ter Un­ter­la­gen nicht nach­ge­wie­sen

Dabei habe das Mi­nis­te­ri­um je­doch nicht nach­voll­zieh­bar be­grün­det, in­wie­fern durch diese In­for­ma­tio­nen die Markt­po­si­ti­on des Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fens Scha­den neh­men könn­te, so das VG. Erst recht sei nicht nach­ge­wie­sen wor­den, in­wie­fern die Of­fen­le­gung von Un­ter­la­gen, die älter als fünf Jahre sind, noch wett­be­werbs­re­le­vant sein kann. Dies sei an­ge­sichts der Zäsur durch die Co­ro­na-Pan­de­mie, in der der Flug­ver­kehr zeit­wei­se gänz­lich zum Er­lie­gen ge­kom­men ist, auch nicht plau­si­bel. Gegen den Be­schluss kann Be­schwer­de beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für das Land Nord­rhein-West­fa­len in Müns­ter ein­ge­legt wer­den.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2023 - 29 M 106/22

Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2023.

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