Der Fußball-Zweitligist Hamburger SV hat in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem früheren Sportdirektor Michael Mutzel eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Hamburg erklärte sowohl die Beurlaubung als auch die später erfolgte Freistellung des 42-Jährigen für unwirksam. Die HSV Fußball AG habe Mutzel nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen beurlauben können, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
