Dienstag, 22.4.2025
Sicherungsverwahrung für Horrorhaus-Täter rechtmäßig

Der Mann, der im "Horrorhaus von Höxter" Frauen zu Tode quälte, soll als gefährlicher Straftäter nach der Haft eingesperrt bleiben, wie der BGH nun bestätigt hat. Damit ist eine frühere Fehldiagnose höchstrichterlich korrigiert.

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