Enttäuschende Hochzeitsfotos sind kein Schmerzensgeld wert
Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies hat jetzt das LG Köln entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.
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