Enttäuschende Hochzeitsfotos sind kein Schmerzensgeld wert
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© Lubos Chlubny / Adobe Stock

Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies hat jetzt das LG Köln entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.

Der Hochzeitsfotograf hatte dem frisch vermählten Paar einen USB-Stick mit 170 Fotos der Hochzeit überreicht. Das Paar war mit den Ergebnissen unzufrieden: Ereignisse wie das Steigenlassen von Luftballons und Gruppenfotos hätten bei den Motiven gänzlich gefehlt.

Die Brautleute zogen vor das AG und forderten mindestens 2.000 Euro Schmerzensgeld, weil das Bildangebot Enttäuschung und Trauer bei ihnen ausgelöst habe. Die Hochzeit werde für immer negativ behaftet und vom Streit mit dem Fotografen "ein Leben lang überschattet" sein.

Bloße Enttäuschung auch über Wochen reiche nicht aus, befand das Gericht (Urteil vom 30.4.2024 - 13 S 36/22). Ein Schmerzensgeldanspruch erfordere das Vorliegen einer Körperverletzung und dafür müsse die psychische Beeinträchtigung einen Krankheitswert erreichen, so eine Gerichtssprecherin.

LG Köln, Beschluss vom 30.04.2024 - 13 S 36/22

Redaktion beck-aktuell, ak, 30. April 2024 (dpa).