Das Gewehr "Haenel CR 223" verletzt Patentrechte von Heckler & Koch und darf derzeit in Deutschland weder hergestellt noch vertrieben werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und die Berufung der das Gewehr veräußernden Haenel GmbH gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.
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