Mittwoch, 18.12.2024
Fiktiver Haushaltsführungsschaden: Schätzung muss nachvollziehbar begründet werden

Der Mindestlohn spiele bei der Berechnung der Kosten für eine fiktive Haushaltshilfe keine Rolle, entschied ein LG und setzte ohne große Begründung acht Euro an. Der BGH akzeptiert das nicht: Der Mindestbruttolohn bilde die Untergrenze für die Ermittlung des für die Schätzung maßgeblichen Nettolohns.

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