Der BGH erinnerte an die Möglichkeit, den Schaden zu schätzen: Wer unfallbedingt Probleme im Haushalt habe, dürfe nicht an überzogenen Erwartungen an die Begründung scheitern. Das OLG hatte den Vortrag einer Verletzten als zu pauschal verworfen – zu Unrecht, wie der BGH nun klarstellte.
Mehr lesenDer Mindestlohn spiele bei der Berechnung der Kosten für eine fiktive Haushaltshilfe keine Rolle, entschied ein LG und setzte ohne große Begründung acht Euro an. Der BGH akzeptiert das nicht: Der Mindestbruttolohn bilde die Untergrenze für die Ermittlung des für die Schätzung maßgeblichen Nettolohns.
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