Ein Autofahrer erlitt mit abgelaufenem TÜV einen Unfall und mietete ein Ersatzfahrzeug. Die Mietwagenkosten, so der BGH, muss ihm der Haftpflichtversicherer trotz abgelaufener Plakette ersetzen: Ohne ausdrückliches Verbot der Behörden durfte er weiter mit dem Auto fahren.
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