Donnerstag, 27.7.2023
Mann muss Bestattung seines unbekannten Halbbruders bezahlen

Ein Mann muss die Kosten für die Bestattung seines Halbbruders tragen, obwohl er erst nach dem Todesfall durch das Ordnungsamt von dessen Existenz erfahren hat. Ein besonderer Härtefall liegt laut Verwaltungsgericht Mainz nicht vor. Die gesetzliche Pflichtenstellung setze kein familiäres Näheverhältnis voraus.

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