Donnerstag, 11.2.2021
Hafenarbeit darf anerkannten Arbeitern vorbehalten sein

Ein Gesetz, das die Hafenarbeit anerkannten Arbeitern vorbehält, kann mit dem Unionsrecht vereinbar sein, wenn es zum Ziel hat, die Sicherheit in den Hafengebieten und die Verhütung von Arbeitsunfällen zu gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Einschaltung eines paritätischen Verwaltungsausschusses bei der Anerkennung von Hafenarbeitern jedoch sei weder erforderlich noch geeignet, um das verfolgte Ziel zu erreichen.

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