Mittwoch, 22.2.2023
Ur­teil zum "Mord­kom­plott von Gro­ßen­hain" rechts­kräf­tig

Das im Zu­sam­men­hang mit dem "Mord­kom­plott von Gro­ßen­hain" er­gan­ge­ne Ur­teil des Land­ge­richts Dres­den ist rechts­kräf­tig, nach­dem der in Leip­zig an­säs­si­ge Fünf­te Straf­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs die Re­vi­sio­nen der vier An­ge­klag­ten ver­wor­fen hat. Alle An­ge­klag­ten müs­sen da­nach wegen Mor­des an dem Ehe­mann einer der An­ge­klag­ten le­bens­lang in Haft. Bei zwei An­ge­klag­ten hatte das LG zudem die be­son­de­re Schwe­re der Schuld fest­ge­stellt. Auch in­so­weit ist das Ur­teil rechts­kräf­tig.

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