Das im Zusammenhang mit dem "Mordkomplott von Großenhain" ergangene Urteil des Landgerichts Dresden ist rechtskräftig, nachdem der in Leipzig ansässige Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revisionen der vier Angeklagten verworfen hat. Alle Angeklagten müssen danach wegen Mordes an dem Ehemann einer der Angeklagten lebenslang in Haft. Bei zwei Angeklagten hatte das LG zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Auch insoweit ist das Urteil rechtskräftig.
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