Keine Margeriten, sondern nur eine triste Rasenfläche: So hatte sich ein Witwer die "Friedwiese" nicht vorgestellt, unter der die Asche seiner Frau beigesetzt wurde. Er verlangte eine Umbettung, doch die Behörden blieben hart. Zurecht, meint das VG Hannover.
Mehr lesenDer städtische Betreiber eines Ruhewaldes darf in der Friedhofssatzung jeglichen Grabschmuck verbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Streit um die Entfernung von Grabschmuck im Ruhewald Horb entschieden. Eine solche Regelung sei verhältnismäßig und nicht zu beanstanden, so das VG.
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