"Halten Sie sich von dieser Anwaltskanzlei fern" – in seiner Google-Rezension zeigte sich ein Mandant alles andere als zufrieden mit seiner Beratung. Wo das LG Tübingen einige der scharfen Kritiken noch verbot, ließ das OLG Stuttgart nun die gesamte Bewertung zu: Die Meinungsfreiheit überwiege.
Mehr lesenÜber 100.000 Löschungen, 90%ige Erfolgsquoten – so wirbt "Bewertungshelden" im Kampf gegen negative Online-Bewertungen. Laut Kleingedrucktem geht es hier zwar nicht um Rechtsdienstleistungen, potenzielle Kunden würden aber in die Irre geführt, meint das OLG Frankfurt.
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