Donnerstag, 5.3.2026
Ärztliche Behandlung: Fantasie-Gebührenziffer muss nicht erstattet werden
Das LSG Berlin‑Brandenburg hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten einer privatärztlichen Behandlung nicht erstatten muss, wenn der Arzt als Grundlage eine nicht existierende GOÄ‑Ziffer heranzieht. Denn dann sei die Rechnung nicht wirksam und werde nicht fällig.
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Mittwoch, 24.7.2024
Kliniken müssen sich an ärztliche Gebührenordnung halten
Privatkliniken dürfen in der Regel für ambulante Operationen keinen Pauschalpreis berechnen, sondern müssen sich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halten. Das hat der BGH entschieden und zugleich bekräftigt, dass das Absaugen von krankhaftem Fettgewebe (Liposuktion) die Behandlung einer Krankheit ist.
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