Freitag, 20.2.2026
Fiktive Beurteilung nach Freistellung: Die Qualifikationen dürfen nicht erfunden sein

Eine vollständig beim BND freigestellte Gleichstellungsbeauftragte darf bei der fiktiven Nachzeichnung ihrer Laufbahn keine Qualifikationen unterstellen, die über die normale berufliche Entwicklung hinausgehen. Das BVerwG betonte: Die fiktive Beurteilung sei kein Instrument zur Karriereoptimierung.

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Freitag, 3.1.2025
Job als Gleichstellungsbeauftragte: Das kann nur eine Frau

Zweigeschlechtliche Personen haben im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein keine Möglichkeit, Gleichstellungsbeauftragte zu werden. Das BAG hält die Beschränkung auf Frauen im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Auftrag der Frauenförderung für gerechtfertigt.

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Donnerstag, 18.7.2024
Selbstbetroffene Gleichstellungsbeauftragte darf nicht mitwirken

Die Gleichstellungsbeauftragte soll Beschäftigte vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechts schützen. Das erfordert Neutralität und Objektivität. Da beides fehlt, wenn sie selbst von Personalangelegenheiten betroffen ist, entfallen dann ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte, entschied das BVerwG.

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