Das BVerwG ist der Meinung, dass private Krankenversicherungen ihrer Kundschaft nicht ohne Zustimmung für sie passende Vorsorgeuntersuchungen anbieten dürften. Grund ist mal wieder der Datenschutz. Doch damit verkennt der Senat die Rolle der Versicherungen im Gesundheitssystem, meint Thomas Ritter.
Mehr lesenIn der Apotheke läuft der Arzneimittelkauf vertraulich ab. Doch wer etwa über Amazon bestellt, gibt viele Informationen preis. Der BGH hat entschieden, dass selbst bei nicht rezeptpflichtigen Medikamenten schon die Abfrage von Name und Lieferadresse ohne Einwilligung gegen die DS-GVO verstößt.
Mehr lesen