Aktuell kann er seinen Job beim BND noch ausführen – doch Beamter wird er nicht. Das BVerwG entschied, es komme auf die Prognose der gesundheitlichen Eignung bis zur Pensionierung an. Selbst nur langfristig vorhersehbare Ausfälle können ausreichen, um eine Verbeamtung zu verhindern.
Mehr lesenWegen eines genetischen Defekts darf ein Bewerber für den Polizeidienst nicht vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden, hat das VG Aachen entschieden. Die Polizeiakademie hätte nicht einmal davon wissen dürfen.
Mehr lesenEin Bewerber für den Polizeidienst kann auch dann gesundheitlich ungeeignet sein, wenn er aktuell gesund ist, aufgrund einer Vorerkrankung aber überwiegend wahrscheinlich ist, dass er vor seinem regelmäßigen Eintritt in den Ruhestand polizeidienstunfähig werden wird.
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