Hat ein GmbH-Gesellschafter dem Unternehmen ein "krisenbedingtes" Darlehen gegeben und fällt dieses wegen Insolvenz aus, kann er den Verlust nach § 20 EStG beanspruchen. Laut FG Düsseldorf muss er nicht einen Auflösungsverlust wegen nachträglicher Anschaffungskosten nach § 17 EStG geltend machen.
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