Weil ein Halter die Behörden bei der Ermittlung eines Fahrsünders nicht unterstützt, muss er jetzt ein Fahrtenbuch führen - 18 Monate lang. Eine E-Mail, die er schon 3 Tage vor den Verkehrsverstößen schickte, wollte das VG Gelsenkirchen nicht als Unterstützung bei der Aufklärung werten.
Mehr lesenIn Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen wird oftmals ein lückenhaftes Messprotokoll gerügt. Doch das allein genügt nicht, so das OLG Frankfurt a.M. – die Rüge müsse mit Leben gefüllt werden.
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