Auch ohne Beschädigung: Blitzer umstoßen ist eine Straftat
Wer einen "Blitzer" umstößt, um Geschwindigkeitsmessungen zu verhindern, macht sich strafbar – auch wenn das Gerät dabei nicht beschädigt wird. Laut OLG Hamm genügt es, wenn die Anlage vorübergehend lahmgelegt wird.
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