Freitag, 1.11.2024
Selbstbestimmungsgesetz in Kraft: Tausende wollen neuen Geschlechtseintrag

Trotz aller Kritik im Gesetzgebungsverfahren: Ab sofort können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine persönliche Erklärung beim Standesamt ändern. Für Minderjährige gibt es Sonderregeln, für Zwangsouting mitunter ein Bußgeld. 

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