Wenn Unternehmen vor Gericht stritten, mussten sie sich bislang gut überlegen, welche Informationen sie preisgaben. Nun gibt es eine neue Vorschrift zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die auch Deutschland als Justizstandort nützen dürfte, erklären Felix Prozorov-Bastians und Markus Putz.
Mehr lesenUnter die Geschäftsgeheimnisstreitsachen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) fallen auch selbständige Beweisverfahren. Dort ergangene Anordnungen können dem BGH zufolge isoliert angefochten werden.
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