Wie soll man einen Geruch beschreiben? – Dem BPatG reicht ein "kräftig-aromatisch herb" entsprechend dem Honig aus der Besenheideblüte jedenfalls nicht, um den Geruch eines Golfballs als Marke einzutragen. Es fehle eine eindeutige Definition, mit der er auch von anderen Düften abgrenzbar sei.
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