Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass Kanzleien die Kosten für das Einscannen umfangreicher Papierakten nicht auf die Gegenseite abwälzen können. Die Digitalisierung diene der eigenen Arbeitsorganisation und sei keine notwendige Maßnahme der Prozessführung.
Mehr lesenEin Mann meint, das Finanzamt habe sein Grundstück für Zwecke der Grundsteuer mit einem zu hohen Wert angesetzt. Im Gerichtsverfahren legt er ein Verkehrswertgutachten vor, das dies bestätigt. Die Kosten für das erledigte Verfahren – einschließlich des Gutachtens – muss laut FG Baden-Württemberg das Finanzamt tragen.
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