Freitag, 8.11.2024
Ivorerin auf der Flucht vor Genitalverstümmelung ist kein Flüchtling

Ivorerinnen, die von einer Genitalverstümmelung bedroht sind und sich dagegen wehren, sind eine verfolgte Gruppe. Ein siebenjähriges Mädchen erklärt das VG Gera dennoch nicht zum Flüchtling: Der ivorische Staat sei willens und in der Lage, das Kind vor Beschneidungen zu schützen.

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