Dienstag, 16.8.2022
Keine große Garage im Gartenbereich erlaubt

Laut Verwaltungsgericht Mainz darf eine Garage – auch wenn sie für den hinteren Teil eines Grundstücks geplant ist - nicht zu groß geraten. Das gelte vor allem dann, wenn die Gartenbereiche in der Nachbarschaft völlig anders geprägt sind. Im konkreten Fall hat das Gericht den Bau einer auf einer Aufschüttung geplanten Garage mit einer Grundfläche von 80 qm wegen der von ihr ausgehenden negativen Vorbildwirkung in zweiter Baureihe für unzulässig erklärt.

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