Ein ungarisches Gericht muss eine von den österreichischen Behörden für das Unterlassen der Fahrerbennennung nach einem Verkehrsdelikt verhängte Geldstrafe anerkennen und vollstrecken. Laut Europäischem Gerichtshof darf es die rechtliche Einordnung der sanktionierten Verhaltensweise durch die Entscheidungsbehörde nicht in Frage stellen. Dies widerspräche dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen.
Mehr lesen