Eine Journalistin verlangte uneingeschränkte Einsicht in verschiedene Unterlagen des BND. Die bekam sie auch – aber zum Teil geschwärzt, mit Sperrvermerk. Das BVerwG gab ihr einen Korb: Derartige Verfügungsbeschränkungen über Inhalte, die aus der "Third Party Rule" folgen, könnten einen Geheimhaltungsgrund darstellen.
Mehr lesenJournalisten und Verleger sind ohne vorherige Geheimhaltungsvereinbarung nicht zum Quellenschutz verpflichtet. Das Landgericht Berlin hat einen Eilantrag des ehemaligen "Bild"-Chefredakteurs gegen den Verleger der Berliner Zeitung zurückgewiesen. Dieser hatte öffentlich gemacht, dass Reichelt ihm interne Informationen zugespielt hatte. Die unautorisierte Preisgabe einer Quelle sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
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