Mehr als 100 ehemalige VW-Führungskräfte haben gegen VW geklagt, weil sie von Sparmaßnahmen des Autobauers betroffen sind. Es ging um eine Gehaltserhöhung und eine 1.000-Euro-Prämie, die VW gestrichen hatte. Nun hat das ArbG Braunschweig in mehreren Fällen entschieden – zugunsten von VW.
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