Dienstag, 4.6.2024
Gegneranwalt im Rubrum nicht genannt: Wirksame Zustellung

Selbst wenn ein Anwalt weiß, dass die gegnerische Partei einen Prozessbevollmächtigten hat, ist es für die Zustellung unschädlich, wenn er den Gegneranwalt nicht im Klagerubrum benennt. Die Pflicht aus § 172 ZPO, nur an den Anwalt zuzustellen, trifft laut BAG das Gericht.

Mehr lesen