Ein verlassen wirkender, aber ordentlich abgestellter und verschlossener Audi Q8 weckte das Interesse eines Manns: Als Finder sei er der neue Eigentümer, teilte er dem Ordnungsamt mit. Laut OLG Celle genügt aber das bloße Melden des Fahrzeugs nicht für einen Eigentumserwerb durch Ansichnehmen.
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