Ein Anwalt schrieb bei Berufungseinlegung ohne weitere Angaben einfach, dass er die Begründung in sechs Wochen abgeben werde. Der BGH hatte schon Zweifel, ob dies überhaupt als Antrag auf Fristverlängerung verstanden werden kann.
Mehr lesenKlagefristen müssen in der Regel penibel eingehalten werden, sonst droht die Abweisung der Klage als unzulässig. Das gilt auch dann, wenn eine Behörde eine "Fristverlängerung" eingeräumt hat – wie ein Urteil des VG Magdeburg zeigt.
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