Keine Margeriten, sondern nur eine triste Rasenfläche: So hatte sich ein Witwer die "Friedwiese" nicht vorgestellt, unter der die Asche seiner Frau beigesetzt wurde. Er verlangte eine Umbettung, doch die Behörden blieben hart. Zurecht, meint das VG Hannover.
Mehr lesenGräber dürfen individuell gestaltet werden, aber letztlich muss die Würde des Orts gewahrt werden und alle Besucher müssen in Ruhe ihrer Toten gedenken können. Der VGH Mannheim entschied daher, dass die farbenfrohe Skulptur eines Verstorbenen beseitigt werden muss.
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