Donnerstag, 26.9.2024
Ende der Legislaturperiode: Kein Grund für betriebsbedingte Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters

Die betriebsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag zum Ende der Legislaturperiode ist unwirksam. Dass die bisherige Fraktion durch eine neue ersetzt werde, rechtfertige die Kündigung nicht, so das LAG München.

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