Montag, 12.8.2024
Nichterscheinen am Flughafen ist kein Reiserücktritt

Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt das AG München auf.

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