Der kommunale Finanzausgleich in Schleswig-Holstein muss teilweise überarbeitet werden. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht am Freitag entschieden. Der Gesetzgeber hat demnach bis zum 31.12.2024 Zeit, um die Höhe der Teilschlüsselmasse, aus der die sogenannten Zentralen Orte finanzielle Zuweisungen erhalten, orientiert an deren tatsächlichen Bedarfen und auf der Grundlage geeigneter Zahlen neu festzulegen.
Mehr lesen