Steuerberater müssen Klagen elektronisch über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) einreichen. Das gilt laut FG Niedersachsen auch dann, wenn sie sie nicht beim FG erheben, sondern beim beklagten Finanzamt "anbringen" – was generell möglich sei. Ein fristgerechter Einwurf in den Briefkasten des Finanzamtes reiche nicht.
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