Ein vergessenes Smartphone hat einen Fehlalarm ausgelöst – und damit einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr verursacht. Das VG Göttingen entscheidet, dass der Inhaber des Mobiltelefons dafür zahlen muss – aber nicht den vollen Betrag.
Mehr lesenRückt die Feuerwehr umsonst zu einem Einsatz aus und hilft stattdessen am Einsatzort spontan einer Autofahrerin beim Reifenwechsel, darf dafür keine Gebühr erhoben werden. Das hat das VG Gießen zugunsten einer Frau entschieden, die für besagte Hilfe rund 600 Euro hatte zahlen sollen.
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